Energieberatung in Geldern und am Niederrhein

Ihr Haus soll weniger verbrauchen und mehr wert sein – dabei begleite ich Sie. Als Schornsteinfegermeister und zugelassener Energieberater bewerte ich Ihr Gebäude unabhängig und plane Sanierungsfahrplan, Energieausweis, Heizlastberechnung und Fördermittel aus einer Hand. Von der ersten Bewertung bis zur Förderzusage.

  • KfW- & BAFA-Berater
  • Unabhängig & vor Ort
  • Antwort in 48 Stunden
Freistehendes Wohnhaus mit Garten in Geldern nach energetischer Sanierung
Mehrfamilienhaus vor und nach der energetischen Sanierung
Vorher: unsanierter Altbau. Nachher: neues Dach, gedämmte Fassade, neue Fenster und Wärmepumpe.

Eine fundierte Bewertung statt Bauchgefühl

Eine energetische Sanierung, der Austausch einer Heizungsanlage oder der Kauf einer Immobilie sollte auf einer fachlich fundierten und nachvollziehbaren Bewertung beruhen. Durch meine Tätigkeit als Schornsteinfeger kenne ich die Gebäude auch aus der täglichen Praxis, nicht nur aus Plänen.

  • Unabhängig: Ich bewerte Ihr Gebäude nach seinem Zustand, nicht nach Herstellerprovision.
  • Aus der Praxis: Feuerungsanlagen und Bausubstanz kenne ich aus jahrelanger Arbeit am Gebäude.
  • Auf Ihr Vorhaben abgestimmt: technische Berechnung und passende Förderung statt Standardlösung.
  • Regional: Beratung vor Ort in Geldern, im Kreis Kleve und am Niederrhein.

Zugelassener Energieberater, gelistet beim Bund

Für die Förderprogramme des Bundes ist eine Zulassung Pflicht. Ich bin in der Experten-/Zulassungsliste des Bundes eingetragen und berechtigt, Ihre Förderanträge zu begleiten.

  • Energieberater des Handwerks (ZDH)

    Anerkennung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks für die Vor-Ort-Energieberatung.

  • KfW-Energieeffizienz-Experte

    Eingetragen in der Energieeffizienz-Experten-Liste (dena) für Wohngebäude. Voraussetzung für KfW-Förderungen.

  • Zugelassener BAFA-Berater

    Für die Förderprogramme des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Wohngebäude.

  • Schornsteinfegermeister

    Meisterprüfung im Schornsteinfegerhandwerk. Ich kenne Feuerungsanlagen und Gebäude aus der täglichen Praxis.

Meine Leistungen für Ihr Wohngebäude

Von der ersten Bewertung über die technische Berechnung bis zur geförderten Maßnahme.

  1. Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

    Ein staatlich anerkannter Fahrplan, der Ihr Haus in sinnvoller Reihenfolge energetisch saniert, mit klaren Kosten und Einsparungen je Maßnahme und zusätzlichem Förderbonus.

  2. Heizlastberechnung (DIN EN 12831-1)

    Raumweise Berechnung des Wärmebedarfs, damit Ihre neue Heizung passgenau dimensioniert wird. Besonders wichtig, damit eine Wärmepumpe weder zu groß noch zu klein ausgelegt wird.

  3. Energieausweis

    Bedarfs- oder Verbrauchsausweis für Verkauf, Vermietung oder die eigene Einordnung. Ich prüfe, welche Ausweisart für Ihr Gebäude zulässig oder Pflicht ist.

  4. Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG)

    Zuschüsse für Dämmung, Fenster oder Außentüren über die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Ich prüfe die Förderfähigkeit und erstelle die nötigen Nachweise, vor der Auftragsvergabe.

  5. Förderung der neuen Heizung (KfW)

    Zuschüsse für Wärmepumpe, Solarthermie oder Anschluss ans Wärmenetz. Ich berechne die voraussichtliche Förderhöhe und erstelle die Bestätigung zum Antrag.

  6. Bewertung vor dem Immobilienkauf

    Bevor Sie unterschreiben: eine unabhängige Einschätzung zum energetischen Zustand, zu Schwachstellen, zu Sanierungskosten und zur Wärmepumpen-Tauglichkeit.

Wie sich die Beratung für Sie rechnet

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist mehr als ein Gutachten. Er ist der Schlüssel zu höheren Zuschüssen: Wer nach iSFP saniert, bekommt auf jede Maßnahme mehr Förderung, und der Fahrplan selbst wird bezuschusst. (Alle Angaben Stand Juli 2026, maßgeblich sind die Förderbedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung.)

  • 50 % Zuschuss auf die Beratung: Das BAFA übernimmt die Hälfte der iSFP-Kosten, bis zu 650 € beim Ein- oder Zweifamilienhaus und 850 € ab drei Wohneinheiten.
  • +5 Prozentpunkte pro Maßnahme: Sanieren Sie nach dem Fahrplan, steigt die Förderung der Einzelmaßnahme von 15 % auf 20 %.
  • Bis zu 80 % für die neue Heizung: Grund-, Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus der KfW-Heizungsförderung lassen sich kombinieren.
  • Förderung vor Beginn beantragen: Wichtig ist, die Anträge vor der verbindlichen Auftragsvergabe zu stellen. Genau das übernehme ich für Sie.
Heizung vorher und nachher: alte Gastherme und neue Wärmepumpe
Vorher: alte fossile Heizung. Nachher: eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel an einem dezenten Standort.

In drei Schritten zur geförderten Sanierung

Von der ersten Anfrage bis zur Förderabwicklung.

  1. 1

    Anfrage & Ersttermin

    Sie beschreiben kurz Ihr Gebäude und Ihr Vorhaben. Wir klären Ihr Ziel und vereinbaren einen Vor-Ort-Termin.

  2. 2

    Vor-Ort-Bestandsaufnahme

    Ich erfasse Gebäudehülle, Heizung und Verbrauch und rechne die Technik durch. Daraus entsteht Ihre Bewertung oder Ihr Sanierungsfahrplan.

  3. 3

    Förderung & Umsetzung

    Sie erhalten die Unterlagen schriftlich. Auf Wunsch begleite ich die Förderanträge bei KfW und BAFA bis zur Auszahlung.

Energetische Sanierung eines Wohnhauses mit Gerüst während der Bauphase
Während der Sanierung – begleitet bis zum fertigen Ergebnis.

Persönlich, unabhängig und fachgerecht

Jedes Gebäude hat andere bauliche und technische Voraussetzungen. Deshalb erhalten Sie keine pauschale Standardlösung, sondern eine auf Ihr Gebäude und Ihr Vorhaben abgestimmte Beratung, von der ersten Bewertung über die technische Berechnung bis zum Abschluss einer geförderten Maßnahme, aus einer Hand.

  • Ein Ansprechpartner von der Bewertung bis zur Förderzusage.
  • Technische Berechnungen nach anerkannten Normen, nachvollziehbar dokumentiert.
  • Klare Empfehlung, welche Maßnahme sich lohnt und welche Förderung Ihnen zusteht.

Fragen zur Förderung? Fragen Sie direkt.

Rückmeldung innerhalb von 48 Stunden.

Häufige Fragen zur Energieberatung

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Beschreiben Sie kurz Ihr Gebäude und Ihr Vorhaben. Ich melde mich innerhalb von 48 Stunden und sage Ihnen, welche Förderung möglich ist.